Mo. - Fr. | 9.00 - 12.30 Uhr |
13.30 - 18.15 Uhr | |
Samstags | 10.00 - 13.00 Uhr |
MEY Papeterie & Buch
Di. | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do. | 14.30 - 18.00 Uhr |
Samstags | 9.00 - 12.00 Uhr |
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Standorte
Auf Wunsch konfigurieren und programmieren wir bei uns gekaufte Kassensysteme und weisen die Anwender in deren Benutzung ein. Auch bei Wartung und Reparatur bei uns gekaufter Kassensysteme sind wir für Sie da.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben für den Kassenplatz sowie die digitale Aufbewahrungspflicht und die Auswirkungen auf den Kassenplatz
Mit dem Schreiben vom 26.11.2010 verschärft das Bundesfinanzministerium die bis dahin geltenden Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Registrierkassen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich. Die wichtigsten Regelungen haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungsgerätes (Kasse) erstellt worden sind, müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)
maschinell auswertbar
aufbewahrt werden (lt. §147, Abs. 2 der Abgabenverordnung)
Die Geräte (Registrierkassen und nachgeordnete DV-Systeme) müssen den
entsprechen.
Die Daten müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im täglichen oder monatlichen Z-Bericht) ist unzulässig. Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.
Steuerlich relevante Daten sind demnach auch:
Die Einsatzorte und -zeiträume der Kassen sind ebenfalls zu protokollieren und aufzubewahren. Dies gilt auch für die Organisationsunterlagen Bedienungs- und Programmieranleitungen.
haben aber weit gelesen! Wenn wir Ihnen telefonisch weiterhelfen können, wählen Sie doch einfach die 07121 - 97570 in Pfullingen oder klicken Sie sich durch zu unserer Kontaktseite!